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Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler beantragen

Nr. 99146008080000

Leistungsbeschreibung

Folgende Personengruppen können eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 EUR zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten erhalten:

  • Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
  • Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen

Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, können Sie die Einmalzahlung online beantragen.

Um Studierende bei den gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel zu unterstützen, hat der Bundestag das Gesetz zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen.

Das Land Schleswig-Holstein hat darüber hinaus eine Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten auf Personen mit ständigem Wohnsitz in Schleswig-Holstein, die an Ausbildungsstätten außerhalb Deutschlands im europäischen Ausland (EU, EWR und Schweiz) immatrikuliert oder angemeldet sind, verfügt. Die Energiepreispauschale von 200 Euro muss beantragt werden.

Dazu gibt es zwei unterschiedliche Verfahren. Ausführliche Angaben finden Sie hier:

Rechtsgrundlage