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Hundesteuer
Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Reinfeld (Holstein) sind Halter von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet steuerpflichtig. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt Reinfeld (Holstein) anzumelden. Neugeborene Hunde sind mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt anzumelden.
Steuerhöhe Hund
Die Steuer beträgt jährlich für den:
| ersten Hund |
110,00 € |
| zweiten Hund |
136,00 € |
| weiteren Hund |
162,00 € |
| ersten Gefahrenhund |
880,00 € |
| zweiten Gefahrenhund |
1.088,00 € |
| weiteren Gefahrenhund |
1.296,00 € |
In bestimmten Fällen wird eine Ermäßigung oder Befreiung gewährt (siehe §§ 5, 7 und 9 Hundesteuersatzung Stadt Reinfeld (Holstein)).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Anmeldung:
- eines Hundes ist grundsätzlich das Anmeldeformular ausgefüllt abzugeben, ansonsten sind keine Unterlagen erforderlich.
Für die Abmeldung:
- Abmeldeformular
- Bei Wegzug oder Abgabe des Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzugeben
- Bei Tod des Hundes ist die Hundesteuermarke des Hundes zurückzugeben und ein Nachweis vom Tierarzt (z.B. Rechnung des Tierarztes) vorzulegen.