Verschiebung der Sperrung An der Autobahn / Im Weddern
Aufgrund von Verzögerungen bei der Anlieferung der Asphaltfräse muss die erste Sperrung der Kreuzung An der Autobahn / Im Weddern um einen ...
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Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Reinfeld (Holstein) sind Halter von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet steuerpflichtig. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt Reinfeld (Holstein) anzumelden. Neugeborene Hunde sind mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt anzumelden.
Die Steuer beträgt jährlich für den:
| ersten Hund | 110,00 € |
| zweiten Hund | 136,00 € |
| weiteren Hund | 162,00 € |
| ersten Gefahrenhund | 880,00 € |
| zweiten Gefahrenhund | 1.088,00 € |
| weiteren Gefahrenhund | 1.296,00 € |
In bestimmten Fällen wird eine Ermäßigung oder Befreiung gewährt (siehe §§ 5, 7 und 9 Hundesteuersatzung Stadt Reinfeld (Holstein)).
Für die Anmeldung:
Für die Abmeldung: