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Lärmaktionsplanung

Mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG hat die Europäische Union ein Konzept vorgegeben, Lärmauswirkungen zu erfassen und Ihnen entgegen zu wirken. Die wesentlichen Aufgaben sind die Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten und deren Bewertung, sowie die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Vermeidung oder Verminderung von Belastungen.

Im Lärmaktionsplan von Reinfeld (H.), der in 2008 erstmalig aufgestellt wurde, werden Lärmprobleme und Lärmauswirkungen von der Bundesautobahn A 1, der Bundesstraße 75 und der Bahnlinie Hamburg-Lübeck aufgezeigt und erörtert.
Es werden darin Vorschläge gemacht für Maßnahmen zur Lärmminimierung und mögliche Auswirkungen dieser Maßnahmen werden dargestellt. Der Lärmaktionsplan entfaltet keine direkte Rechtswirkung für die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Eigentümerinnen und Eigentümer im Geltungsbereich.

Auf Grundlage von § 47 d Abs. 5 BImSchG sind die Lärmaktionspläne nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
In diesem Zusammenhang wurden zuletzt im Jahr 2022 vom Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU) neue Kartierungen des von den Hauptverkehrsachsen im Land ausgehenden Lärms durchgeführt.
Bei der Erstellung der Lärmkarten wurden aktualisierte Fahrzeugzahlen und aktualisierte Daten zu Straßenbelägen berücksichtigt. Außerdem musste eine überarbeitete Rechtsgrundlage angewendet werden. Die Betroffenenzahlen sind aufgrund dieser neuen Rechtsgrundlage gestiegen, obwohl sich die tatsächlichen Bedingungen und Fahrzeugzahlen nur geringfügig verändert haben.

Die Lärmkarten wurden vom LfU im Januar 2023 veröffentlicht und sind einsehbar über den digitalen Atlas Nord – folgender Link kann dabei genutzt werden: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html.
Die Ergebnisse der durch die Stadt Reinfeld (H.) im Anschluss durchgeführten Überprüfung und Aktualisierung ihres eigenen Lärmaktionsplanes wurden durch die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 24.07.2024 zur Veröffentlichung freigegeben – die entsprechenden Unterlagen finden Sie unter "Downloads".