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Kinder- und Jugendbeauftragte/r

Die oder der Kinder- und Jugendbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie/er wird auf Vorschlag des Sozialausschusses für die Dauer von 2 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung bestellt.

Die/der Kinder- und Jugendbeauftragte soll bei Planungen und Vorhaben der Gemeinde dazu beitragen, die Interessen von Kindern und Jugendlichen in angemessener Weise zu verwirklichen. Sie/er ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:

  • Einbringung Kinder- und jugendspezifischer Belange in die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung und der von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister geleiteten Verwaltung,
  • Befähigen von Kindern und Jugendlichen, ihre Rechte in der Gesellschaft wahrzunehmen,
  • Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen der Stadt Reinfeld (Holstein),
  • Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Kinder und Jugendliche, z. B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes,
  • Initiierung und Begleitung von Projekten zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Reinfeld (Holstein).