Sprungziele
Inhalt

Wärme-Kälte-Planung

Die Erstellung eines Wärme-Kälte-Plans ist eine gesetzliche Verpflichtung, die in Reinfeld (Holstein) im September 2023 durch einen Beschluss dazu rechtlich begonnen wurde.

Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die Energiewende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Energiewende- und Klimaschutzgesetz – EWKG) vom 07.03.2017 mit Änderungen, Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) vom 20.12.2023 mit Änderungen und Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 19.10.2023.

Im November 2024 wurde die inhaltliche Planung an das Fachplanungsbüro COWI Geothermie GmbH vergeben.

Nach etwa einem Jahr detaillierter, fachlicher Ausarbeitungen liegt nun der finale Wärme-Kälte-Plan für Reinfeld (Holstein) vor. Dabei sind alle verfügbaren Grundlagen einbezogen worden, vielschichtige Energiequellen betrachtet worden und optionale Szenarien für die Umsetzung aus übergeordneter Energieversorgung ausgearbeitet worden.

Der Wärme-Kälte-Plan muss für Reinfeld (Holstein) bis Ende des Jahre 2028 fertig gestellt sein. Durch die frühzeitige Erstellung des abschließenden Wärme-Kälte-Plans entstehen keine Nachteile. Es gibt vielmehr die Möglichkeit ohne Zeitdruck Umsetzungsmodalitäten zu prüfen und gegebenenfalls in die langfristige Planung aufzunehmen.

Die Ausarbeitungen des Wärme-Kälte-Plans werden als Grundlage für weitere Planungen genutzt. Eine mögliche Wärmenetzversorgung an geeigneten Trassen wird geprüft.

Durch den Abschlussbericht ergeben sich keine nutzerbezogenen Änderungen der rechtlichen Vorgaben der Wärmeplanung.

Finanzierung:
Es wurden Konnexitätsmittel auf der Grundlage der Landesverordnung über den finanziellen Ausgleich für die Aufstellung von Wärmeplänen nach dem Wärmeplanungsgesetz (Gesetz- und Verordnungsblatt 2025/134) vom 15.September 2025 beantragt und in Höhe von 76.300,25 € bis Ende des Jahres 2028 bewilligt. Anschließend ist eine Spitzabrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten vorgesehen.