Verschiebung der Sperrung An der Autobahn / Im Weddern
Aufgrund von Verzögerungen bei der Anlieferung der Asphaltfräse muss die erste Sperrung der Kreuzung An der Autobahn / Im Weddern um einen ...
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinfeld (Holstein) hat in ihrer Sitzung am 30.06.2026 gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung folgende Flächen für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
| Gemarkung, Flur, Flurstück | Größe in Quadratmeter |
|---|---|
| Neuhof, 6, 23/398 | 14.067 |
| Neuhof, 6, 23/469 | 27 |
| Neuhof, 6, 25/126 | 32 |
| Neuhof, 6, 25/96 | 1.316 |
| Neuhof, 6, 860 | 720 |
Die Flächen werden als Gemeindeverbindungsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 Var. b StrWG eingeteilt.
Die Widmung wird am Tage der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch beim Bürgermeister der Stadt Reinfeld (Holstein), Paul-von-Schoenaich-Straße 7, 23858 Reinfeld (Holstein) erhoben werden.
Reinfeld (Holstein), 08.07.2026
Stadt Reinfeld (Holstein)
Der Bürgermeister
Gez. Wramp