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Datum: 28.03.2026

Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinfeld (H.) für das Gebiet südlich der Hamburger Chaussee ( B 75), nördlich der Bundesautobahn A 1 und nordöstlich des Travetals

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinfeld (H.) in der Sitzung am 15.10.2025 beschlossene 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) der Stadt Reinfeld (H.) für das Gebiet südlich der Hamburger Chaussee (B 75), nördlich der Bundesautobahn A 1 und nordöstlich des Travetals mit Bescheid vom 17.02.2026 Aktenzeichen IV 527-512.111-62.061 (19. Ä) nach § 6
Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Planänderung ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinfeld (H.)

Alle Interessierten können die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an im Alten Rathaus, Paul-von-Schoenaich-Straße 14, in Zimmer 13, während der Öffnungszeiten des Rathauses einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet unter der Adresse www.reinfeld.de eingestellt und sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Reinfeld (Holstein) geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Reinfeld (Holstein), den 19.03.2026
Stadt Reinfeld (Holstein)
- Der Bürgermeister -
gez. Wramp (L.S.)