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Die Kommunalaufsicht hat mit Entscheidung vom 30. April 2026 die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Reinfeld (Holstein) vom 19. April 2026 für gültig erklärt und das von mir am 29. April 2026 bekanntgegebene endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters damit gemäß § 83 II Satz 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) bestätigt.
Diese Entscheidung der Kommunalaufsicht ist rechtskräftig und ich gebe entsprechend § 84 II GKWO diese rechtskräftige Entscheidung über die Wahlprüfung bekannt.
Reinfeld (Holstein), 06.05.2026
Stadt Reinfeld (Holstein)
gez. Beate Horn
Gemeindewahlleiterin