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Datum: 27.05.2026

Kommunale Gleichstellungsarbeit stärkt Demokratie und Zusammenhalt

Die 29. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands in Lübeck erfolgreich zu Ende gegangen. Die Gleichstellungsbeauftrage, Martina Brosda, war mit dabei.

Der zunehmende Antifeminismus ist ein gefährliches Problem für die Gleichstellung und in Folge auch für die Demokratie. Zwei Tage lang beschäftigten sich rund 500 kommunale Gleichstellungsbeauftragte aus ganz Deutschland mit diesem Thema und weiteren zentralen Herausforderungen der Gleichstellungsarbeit.

„Antifeminismus ist kein Randphänomen und zieht sich quer durch alle Bereiche der Gesellschaft."

Ziel des Antifeminismus ist es, Frauenrechte zu beschneiden und tradierte Rollenbilder wieder aufleben zu lesen. Frauen werden diffamiert, Politikerinnen, Wissenschaftlerinnen und Frauen in der Öffentlichkeit angegriffen, Lehrinhalte von Schulen und Universitäten bekämpft oder die Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter infrage gestellt.

Antifeminismus bedroht die Grundsätze unserer Verfassung, heißt es in der Lübecker Erklärung, die im Rahmen der Bundeskonferenz veröffentlicht wurde. Darin wird unter anderem eine Kampagne gegen Frauenverachtung und geschlechtsspezifische Gewalt gefordert, gezielte Kinder- und Jugendarbeit zur Stärkung eines diskriminierungsfreien Zusammenlebens sowie eine konsequente Bekämpfung jeglicher Form von Antifeminismus.

„Das ist wichtig, weil ich als kommunale Gleichstellungsbeauftragte vor Ort erlebe, wie frauenfeindliche Einstellungen den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen und Menschen einschüchtern", sagt Martina Brosda.

Mit der Lübecker Erklärung und der Verabschiedung von mehr als 30 Anträgen richteten die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten klare Forderungen an die Politik, unter anderem:

  • Nationaler Aktionsplan gegen Antifeminismus

Die Bundesregierung soll unverzüglich einen Nationalen Aktionsplan gegen Antifeminismus auflegen, um strategisch gegen jegliche Form von Antifeminismus vorzugehen. Ziel ist es, antifeministische Tendenzen als Gefahr für die Demokratie ernst zu nehmen, Betroffene zu schützen, Aufklärung zu fördern und demokratische Errungenschaften zu sichern. Die Maßnahmen sollen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft entwickelt werden und zentrale Bereiche wie Bildung, Politik, Forschung, Justiz und Polizei einbeziehen. Mit diesem Antrag schließen wir uns den Forderungen des Deutschen Frauenrates an.

  • Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Angesichts der hohen Zahlen geschlechtsspezifischer Gewalt braucht es endlich die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes sowie inklusive, flächendeckende Präventionskampagnen ab dem Kindergartenalter.

  • Unterstützung von Alleinerziehenden

Gefordert wird ein Gesetzespaket zur existenziellen Unterstützung von Alleinerziehenden und zum Abbau struktureller Benachteiligungen, etwa im Steuerrecht. Die geplante Streichung des Unterhaltsvorschusses ab dem 12. Lebensjahr darf nicht umgesetzt werden. Sie würde die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern weiter verschärfen. Alleinerziehende sind überwiegend Frauen.

  • Sichere und gesunde Geburten

Die Bundeskonferenz fordert einstimmig die Sicherung einer flächendeckenden Geburtshilfe, Nachbesserungen des Hebammenhilfevertrags, die Stärkung von Beleghebammen und die Schließung bestehender Versorgungslücken. Immer weniger Geburtskliniken führen zu längeren Wegen für Schwangere, gleichzeitig verlassen Hebammen aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen den Beruf. Frauen und Kinder haben ein Recht auf eine gute, sichere und gesunde Geburt.

  • Größere Unterstützung von Eltern und mehr Steuergerechtigkeit

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten fordern eine Erhöhung des Elterngeldes, damit Gleichberechtigung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich gelebt werden können. Dafür braucht es eine Novellierung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie eine eigenständige bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil unmittelbar nach der Geburt. Zudem wurde erneut die Abschaffung des Ehegattensplittings gefordert.

  • Entscheidungsrecht über den eigenen Körper

Die Streichung des § 218 StGB zum Schwangerschaftsabbruch ist eine langjährige Forderung der Bundeskonferenz und wurde erneut einstimmig beschlossen. Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich legalisiert und betroffene Frauen entkriminalisiert werden.

„Alle diese Themen brauchen Antworten und schnelles politisches Handeln, damit Gleichstellung auch vor Ort wirksam umgesetzt werden kann".


Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG)
kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
Weydingerstraße 14-16
10178 Berlin
Tel: 0 30/240 09 812
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