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Datum: 17.07.2026

Widmung der Feldstraße

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinfeld (Holstein) hat in ihrer Sitzung am 30.06.2026 gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung folgende Flächen für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

Gemarkung, Flur, FlurstückGröße in Quadratmeter
Neuhof, 6, 23/398 14.067
Neuhof, 6, 23/469 27
Neuhof, 6, 25/126 32
Neuhof, 6, 25/96 1.316
Neuhof, 6, 860 720

Die Flächen werden als Gemeindeverbindungsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 Var. b StrWG eingeteilt.

Die Widmung wird am Tage der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch beim Bürgermeister der Stadt Reinfeld (Holstein), Paul-von-Schoenaich-Straße 7, 23858 Reinfeld (Holstein) erhoben werden.

Reinfeld (Holstein), 08.07.2026

Stadt Reinfeld (Holstein)
Der Bürgermeister

Gez. Wramp