Sprungziele
Inhalt
Datum: 17.07.2026

Widmung des Weges zur Badestelle

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinfeld (Holstein) hat in ihrer Sitzung am 30.06.2026 gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung folgende Flächen für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

Gemarkung, Flur, FlurstückGröße in Quadratmeter
Neuhof, 1, 1/338

101

Neuhof, 1, 1/339
15
Neuhof, 1, 1/88
458
Neuhof, 1, 6/2
114
Neuhof, 1, 1/83
869
Neuhof, 4, 1/17
59
Neuhof, 4, 1/2
34
Neuhof, 4, 1/15
14
Neuhof, 4, 1/13
97
Neuhof, 4,1/18
158
Neuhof, 4, 1/14
22
Neuhof, 4, 54
194
Neuhof, 4, 1/10
40
Neuhof, 4, 1/11
54
Neuhof, 4, 1/12
128
Neuhof, 4, 1/16
1

Die Flächen werden als sonstige öffentliche Straße für den beschränkten öffentlichen Verkehr gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 Var. b StrWG eingeteilt.

Der Kraftfahrzeugverkehr, mit Ausnahme des Lieferverkehrs für die Badestelle, wird von der Benutzung gemäß § 6 Abs. 1 S. 4 StrWG ausgeschlossen.

Der Weg erhält den Namen „An der Badestelle“.

Die Widmung wird am Tage der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch beim Bürgermeister der Stadt Reinfeld (Holstein), Paul-von-Schoenaich-Straße 7, 23858 Reinfeld (Holstein) erhoben werden.

Reinfeld (Holstein), 08.07.2026

Stadt Reinfeld (Holstein)
Der Bürgermeister

Gez. Wramp