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Datum: 25.07.2026

Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung im Internet hier: Entwurf der vorhabenbezogenen 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Reinfeld (Holstein) nach § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (Gebiet Feldstraße 1 bis 3)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr der Stadt Reinfeld (Holstein) hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet Feldstraße 1 bis 3 zum 7. Mal zu ändern. Es handelt sich dabei um eine vorhabenbezogene Planung gem. § 12 BauGB. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der geplante Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

Gem. § 12 Abs. 4 BauGB wird eine Arrondierungsfläche in den Geltungsbereich einbezogen, die bisher nicht überplant war, der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan wird jedoch nur für das eigentliche Vorhabengebiet erstellt, welches im Entwurf der Planzeichnung entsprechend abgegrenzt ist.

Ziel der Planänderung ist die Ermöglichung der Errichtung eines neuen Lebensmitteldiscounters auf dem Grundstück Feldstraße 3 mit etwas höherer Verkaufsfläche, als der bisherige Bestandsmarkt an der Feldstraße 1 sie aufweist. Für das bisherige Gebäude wird eine Umnutzung in Einzelhandel mit nicht innenstadtrelevanten Sortimenten festgesetzt. Auf der in den Geltungsbereich einbezogenen Arrondierungsfläche sollen zukünftig auch Anlagen für soziale Zwecke möglich sein.

Bei der Planung für die 7. Änderung und Erweiterung handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 BauGB, weshalb in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 15.06.2026 die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB beschlossen wurde. Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird gem. § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes, der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes, sowie der Entwurf der Begründung wurden am 15.06.2026 vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr zur Veröffentlichung bestimmt. Die Planunterlagen sind in der Zeit vom

31.07. bis 31.08.2026

im Internet auf der Seite www.reinfeld.de in der Rubrik „Bauleitpläne im Verfahren“ einsehbar. Sie sind in diesem Zeitraum auch über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein www.danord.gdi-sh.de zugänglich, ebenso wie der Inhalt dieser Bekanntmachung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Die genannten Planungsunterlagen liegen in dem o.g. Zeitraum im Alten Rathaus der Stadt Reinfeld (Holstein), Paul-von-Schoenaich-Straße 14, im Flur des Erdgeschossanbaus vor den Zimmern 11 und 12, Fachbereich Bau und Umwelt, während der Öffnungszeiten des Rathauses (Mo bis Do 8 bis 15 Uhr und Fr 8 bis 12 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Außerhalb dieser Zeiträume ist eine Einsichtnahme über eine Terminvereinbarung möglich. Bitte nutzen Sie dafür die auf der Webseite der Stadt Reinfeld angebotene Option für eine Terminreservierung oder wählen Sie die Rufnummer 04533-2001441.

Während der o.g. Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten sich über die Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten und Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per Email eingereicht werden an Sigrid Bäumker. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderen Wegen abgegeben werden (schriftlich per Brief oder im Rathaus Zimmer Nr. 13 zur Niederschrift).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das ebenfalls an der o.g. Stelle im Internet veröffentlicht wird.

Reinfeld (Holstein), den 21.07.2026

Stadt Reinfeld (Holstein)

- Der Bürgermeister -

gez. Beate Horn (D.S.)

(Büroleitung)